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   VG Freiburg, 24.06.2021 - 7 K 1948/21   

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VG Freiburg, 24.06.2021 - 7 K 1948/21 (https://dejure.org/2021,21702)
VG Freiburg, Entscheidung vom 24.06.2021 - 7 K 1948/21 (https://dejure.org/2021,21702)
VG Freiburg, Entscheidung vom 24. Juni 2021 - 7 K 1948/21 (https://dejure.org/2021,21702)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Zuständigkeit der Ortspolizeibehörde für Zutritts- und Teilnahmeverbote zu Kindertageseinrichtungen; Verhältnismäßigkeit einer Testpflicht bei niedriger Inzidenzlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zutritts- und Teilnahmeverbot für nicht getestete Beschäftigte und Kinder in Kindertageseinrichtungen in einer Gemeinde - Allgemeinverfügung der Gemeinde - Zulässigkeit eines vorläufigen Rechtsschutzantrages von Eltern eines Kindes - Zuständigkeit der Ortspolizeibehörde ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.2021 - 1 S 1204/21

    Corona-Krise; Testpflicht für schulische Veranstaltungen; Baden-Württemberg

    Auszug aus VG Freiburg, 24.06.2021 - 7 K 1948/21
    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat in einer Reihe von Entscheidungen mit ausführlicher Begründung für den grundsätzlich ähnlich gelagerten Fall des Betretungsverbots von Schulen für ungetestete Schüler (§ 12 Corona-VO Schule) mit ausführlicher Begründung dargelegt, dass es sich insoweit um eine "notwendige Schutzmaßnahme" handelt, die mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar ist (vgl. grundlegend Beschl. v. 29.04.2021 - 1 S 1204/21 -, juris; Beschl. v. 01.06.2021 - 1 S 1596/21 -, juris; sowie unlängst Beschl. v. 15.06.2021 - 1 S 1694/21 -, n.v.).

    Die Ausführungen des Verwaltungsgerichtshofes im Beschluss vom 15.06.2021 sind zu einem Zeitpunkt erfolgt, in dem das Robert-Koch-Institut die Corona-bedingte Gefährdungslage nicht mehr als "sehr hoch" (wie noch zu Zeiten des Beschlusses des VGH Bad.-Württ. vom 29.04.2021, a.a.O.), sondern als "hoch" einstuft.

    Für eine Halbierung des Auffangstreitwerts bestand im vorliegenden Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes wegen der weitgehenden Vorwegnahme der Hauptsache kein Anlass (vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.04.2021, a.a.O.).

  • BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03

    Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung

    Auszug aus VG Freiburg, 24.06.2021 - 7 K 1948/21
    Lässt sich nicht feststellen, dass der Rechtsbehelf wahrscheinlich erfolgreich sein wird, so überwiegt in der Regel - entsprechend dieser Wertung - das Vollzugsinteresse (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03 -, juris; BVerwG, Beschl. v. 05.03.1999 - 4 A 7.98 und 4 AR 3.98 -, juris).

    Dies gilt jedoch nicht, wenn der Betroffene ein besonderes Suspensivinteresse geltend machen kann, weil ihm durch den Vollzug irreparable Schäden oder sonstige unzumutbare Folgen drohen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.10.2003 a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.04.2021 - 13 B 559/21

    Eilantrag gegen Testpflicht an Schulen erfolglos

    Auszug aus VG Freiburg, 24.06.2021 - 7 K 1948/21
    Teilweise wird hier die Auffassung vertreten, dass geringfügige, als "unerheblich" zu qualifizierende Beeinträchtigungen allenfalls Unannehmlichkeiten darstellten, keine Eingriffe seien (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 09.04.2021 - 3 B 114/21 - juris Rn.7), andere wiederum gehen von einem allenfalls geringen Eingriff aus (OVG NRW, Beschl. v. 13 B 559/21 - juris Rn. 101).

    Soweit die Schule im Zusammenhang mit der Durchführung der Schnelltests doch Daten erheben oder verarbeiten sollte, dürfte eine Rechtsgrundlage hierfür in § 115 Abs. 1 Nr. 2 SchulG bestehen (vgl. zur Rechtslage in Nordrhein-Westfalen, OVG NRW, Beschl. v. 22.04.2021 - 13 B 559/21 - juris Rn. 101).

  • VGH Baden-Württemberg, 01.06.2021 - 1 S 1596/21

    Negative Coronatestung durch Eigenbescheinigung der Erziehungsberechtigten

    Auszug aus VG Freiburg, 24.06.2021 - 7 K 1948/21
    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat in einer Reihe von Entscheidungen mit ausführlicher Begründung für den grundsätzlich ähnlich gelagerten Fall des Betretungsverbots von Schulen für ungetestete Schüler (§ 12 Corona-VO Schule) mit ausführlicher Begründung dargelegt, dass es sich insoweit um eine "notwendige Schutzmaßnahme" handelt, die mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar ist (vgl. grundlegend Beschl. v. 29.04.2021 - 1 S 1204/21 -, juris; Beschl. v. 01.06.2021 - 1 S 1596/21 -, juris; sowie unlängst Beschl. v. 15.06.2021 - 1 S 1694/21 -, n.v.).

    Dessen ungeachtet besteht für Grundschüler - also den Antragsteller zu 1) - die ausdrückliche Möglichkeit, einen Test zuhause durch die Sorgeberechtigten durchführen zu lassen (s. dazu, Senat, Beschl. v. 01.06.2021 - 1 S 1596/21 - juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.11.1997 - 9 S 2530/97

    Zulassung der Beschwerde wegen ernstlicher Zweifel; veterinärrechtliche Verfügung

    Auszug aus VG Freiburg, 24.06.2021 - 7 K 1948/21
    Ein behördliches Interesse daran, eine offenbar rechtswidrige Verfügung sofort zu vollziehen, ist rechtlich nicht anerkennenswert und muss daher in der nach § 80 Abs. 5 VwGO gebotenen Abwägung in der Regel hinter dem gegenläufigen Interesse des Antragstellers, von der Vollziehung einstweilen verschont zu bleiben, zurückstehen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 23.06.2009 - 9 S 938/09 -, juris; Beschl. v. 12.11.1997 - 9 S 2530/97 -, juris; VG Sigmaringen, Beschl. v. 16.02.2021 - 3 K 326/21 -, juris).
  • OVG Sachsen, 09.04.2021 - 3 B 114/21

    Testpflicht; Schüler; körperliche Unversehrtheit; Corona; informationelle

    Auszug aus VG Freiburg, 24.06.2021 - 7 K 1948/21
    Teilweise wird hier die Auffassung vertreten, dass geringfügige, als "unerheblich" zu qualifizierende Beeinträchtigungen allenfalls Unannehmlichkeiten darstellten, keine Eingriffe seien (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 09.04.2021 - 3 B 114/21 - juris Rn.7), andere wiederum gehen von einem allenfalls geringen Eingriff aus (OVG NRW, Beschl. v. 13 B 559/21 - juris Rn. 101).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.06.2009 - 9 S 938/09

    Ausschluss eines Schülers aus dem Unterricht wegen Beleidigung

    Auszug aus VG Freiburg, 24.06.2021 - 7 K 1948/21
    Ein behördliches Interesse daran, eine offenbar rechtswidrige Verfügung sofort zu vollziehen, ist rechtlich nicht anerkennenswert und muss daher in der nach § 80 Abs. 5 VwGO gebotenen Abwägung in der Regel hinter dem gegenläufigen Interesse des Antragstellers, von der Vollziehung einstweilen verschont zu bleiben, zurückstehen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 23.06.2009 - 9 S 938/09 -, juris; Beschl. v. 12.11.1997 - 9 S 2530/97 -, juris; VG Sigmaringen, Beschl. v. 16.02.2021 - 3 K 326/21 -, juris).
  • VG Sigmaringen, 16.02.2021 - 3 K 326/21

    Ausgangsbeschränkungen; erhebliche Gefährdung; Corona-Virus; COVID-19;

    Auszug aus VG Freiburg, 24.06.2021 - 7 K 1948/21
    Ein behördliches Interesse daran, eine offenbar rechtswidrige Verfügung sofort zu vollziehen, ist rechtlich nicht anerkennenswert und muss daher in der nach § 80 Abs. 5 VwGO gebotenen Abwägung in der Regel hinter dem gegenläufigen Interesse des Antragstellers, von der Vollziehung einstweilen verschont zu bleiben, zurückstehen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 23.06.2009 - 9 S 938/09 -, juris; Beschl. v. 12.11.1997 - 9 S 2530/97 -, juris; VG Sigmaringen, Beschl. v. 16.02.2021 - 3 K 326/21 -, juris).
  • BVerwG, 23.02.2018 - 1 VR 11.17

    Vorläufiges Rechtsschutzbegehren gegen ein von dem Bundesministerium des Innern

    Auszug aus VG Freiburg, 24.06.2021 - 7 K 1948/21
    Dies ist grundsätzlich dann der Fall, wenn der Hauptsacherechtsbehelf anhand einer vorläufigen Prüfung der Rechtslage, der eine summarische Prüfung der Sachlage zugrunde liegt, voraussichtlich Erfolg haben wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.02.2018 - 1 VR 11.17 -, juris Rn. 15).
  • VG München, 24.03.2020 - M 26 S 20.1252

    Corona-Pandemie - Wirksamkeit der Ausgangsbeschränkungen in zwei Einzelfällen

    Auszug aus VG Freiburg, 24.06.2021 - 7 K 1948/21
    Die Regelung muss sich auf einen konkreten Sachverhalt beziehen und sich an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis richten, auch wenn es angesichts fließender Übergänge zwischen abstrakt-genereller und konkret-individueller Regelung dem Hoheitsträger grundsätzlich frei steht, im Übergangsbereich entweder die Form der Normsetzung oder der Einzelfallentscheidung zu wählen, wenn der Erlass einer Rechtsverordnung nicht zwingend vorgeschrieben ist (vgl. VG München, Beschl. v. 24.03.2020 - M 26 S 20.1252 -, juris Rn. 21 f.).
  • OVG Niedersachsen, 19.04.2021 - 13 MN 209/21

    Corona; Schule; Testpflicht

  • BVerwG, 05.03.1999 - 4 A 7.98

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer Plangenehmigung - Erteilung einer

  • VGH Baden-Württemberg, 22.11.2021 - 1 S 3117/21

    Coronapandemie: Erfolgreicher Eilantrag gegen zweimal wöchentliche

    Die Antragsgegnerin übersieht aber, dass die von ihr zunächst ohne normative Verankerung und zuletzt in § 10a BenO getroffene infektionsschützende Maßnahme einen Eingriff nicht nur in die Grundrechte der betroffenen Kinder aus Art. 2 Abs. 1 GG, sondern auch der Eltern bewirkt (vgl. für staatliche Untersagungen des Betriebs von Kindertageseinrichtungen bereits Senat, Beschl. v. 11.05.2020 - 1 S 1216/20 - VBlBW 2020, 414 = juris Rn. 49) und dieser Grundrechtseingriff möglicherweise - im Falle seiner Rechtswidrigkeit - einen öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruch (auch) der zuletzt genannten Grundrechtsträger zur Folge hat (vgl. zur Antragsbefugnis der Eltern für einen Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO gegen eine Allgemeinverfügung der Ortspolizeibehörde über ein infektionsschutzrechtliches, Kindertageseinrichtungen betreffendes Zutritts- und Teilnahmeverbot für den Fall der Nichtvorlage von Testnachweisen VG Freiburg, Beschl. v. 24.06.2021 - 7 K 1948/21 - juris; nachgehend Senat, Beschl. v. 13.07.2021, a.a.O.).

    Auf der Grundlage dieser Rechtsgrundlage können die "zuständigen Behörden" auch - insoweit anders als die Antragstellerin meint - über die CoronaVO Kita hinausgehende Maßnahmen zum Infektionsschutz in Kindertageseinrichtungen verfügen, wenn die weiteren Voraussetzungen aus §§ 28, 28 IfSG vorliegen (vgl. zu einer entsprechenden Allgemeinverfügung der damals zuständigen Ortspolizeibehörde Senat, Beschl. v. 13.07.2021, a.a.O., und vorgehend VG Freiburg, Beschl. v. 24.06.2021, a.a.O.).

    Solche Maßnahmen sind beim Vorliegen der materiell-rechtlichen Voraussetzungen aus §§ 28, 28a, 32 IfSG dem Grunde nach möglich (vgl. zu einer entsprechenden Allgemeinverfügung der damals zuständigen Ortspolizeibehörde erneut Senat, Beschl. v. 13.07.2021, a.a.O.; VG Freiburg, Beschl. v. 24.06.2021, a.a.O.).

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